Veranstalter

TSV Gilching-Argelsried, Abteilung Leichtathletik

Datum und Ort

3. Oktober 2024
Start und Ziel auf der Rathausstraße (vor der Mittelschule) in Gilching.

Läufe

  Streckenlänge Jahrgänge Wertung Startzeit Meldegebühr bis 31.07.2024 Meldegebühr ab 01.08.2024
Zwergerllauf 1,1 km Jahrgänge 2017 und jünger U6 / U8 10:30 Uhr 6 € 6 €
Schülerlauf 1,1 km 2013 - 2016 U10 / U12 10:45 Uhr 6 € 6 €
kleiner Steinberglauf 3,4 km ab Jg. 2014 M / W gesamt 11:00 Uhr 8 € 10 €
Steinberglauf 5 km ab Jg. 2014 M / W gesamt 11:30 Uhr 10 € 12 €
Martin Kropf Gedächtnislauf 10 km ab Jg. 2012 M / W gesamt 11:30 Uhr 12 € 14 €


Anmeldung

Online bei Spoferan bis zum 30.09.2024.
Die Bezahlung der Startgebühren erfolgt vorab online.
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag bis 1 Stunde vor dem jeweiligen Start gegen eine Nachmeldegebühr von 3 € möglich.
Eine Erstattung der Startgebühren bei Nichtantritt ist nicht möglich.

Anfahrt und Parkmöglichkeiten

Wir bitten alle Teilnhemer, soweit möglich, nicht mit dem Auto anzureisen. Direkt am Start-/Zielbreich sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Nutzen Sie daher bitte die Parkmöglichkeiten am Rathaus, in der Pollinger Str., im Schäftlarner Weg und in der Römerstraße.

Laufdurchführung

Der Start von Zwergerl- und Schülerlauf erfolgt auf der Straße "Am Steinberg" oberhalb der Mittelschule. Alle weiteren Starts (3,4 km, 5 km, 10 km) erfolgen in der Rathausstraße.

Umkleidemöglichkeiten und Toiletten

Toiletten und Umkleidenstehen in den Räumlichkeiten der Mittelschule zur Verfügung.

 

Verpflegung

Für alle Teilnehmer stehen im Start-/Zielbereich kostenfrei Getränke und Obst zur Verfügung. Beim Martin-Kropf-Gedächtnislauf gibt es nach 5 km eine Wasserstelle.
Zusätzlich bieten wir allen Teilnehmern und Zuschauern Kuchen, kleine Snacks und Getränke an.

 

Siegerehrung und Ergebnisse

Alle Teilnehmer/innen der Kinderläufe erhalten eine Medaille und eine Urkunde.
Für alle weiten Läufe werden die drei Erstplatzierten (m/w) mit Urkunden geehrt. Alle Teilnehmer/innen können ihre Urkunde online herunterladen.
Die Sieger des Martin-Kropf-Gedächtnislaufs erhalten einen Wanderpokal.

 

Tombola

Alle Teilnehmer/innen des Kleinen Steinberglaufes, des Steinberglaufes und des Martin Kropf Gedächtnislaufes können an der Tombola teilnehmen. Zur Teilnahme muss die Startnummer nach dem Lauf in den großen Lostopf geworfen werden. Die Tombola beginnt um 13:10 Uhr. Dann werden durch Ziehung der Startnummern aus dem großen Lostopf attraktive Sachpreise lokaler Gilchinger Unternehmen verlost.

 

Sanitätsdienst und Streckensicherung

Die Veranstaltung wird durch das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sanitätsdienstlich abgesichert. Der Basisstandort von Fahrzeugen und Personal befindet sich im Start-/Zielbereich. Potenzielle Gefahrenabschnitte der Laufstrecke werden durch die Freiwillige Feuerwehr Gilching gesichert und zeitweise für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es zu Fahrzeugbewegungen auf der Strecke kommt - bitte vorsichtig und rücksichtsvoll agieren.

Haftung und Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle und Sachbeschädigungen jeglicher Art. "Gilching Läuft" ist eine vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) genehmigte Veranstaltung, deren Teilnehmer durch die DLV-Nichtmitgliederabsicherung stadionferner, verbandsgenehmigter Laufveranstaltungen sowie den Härtefond des DLV abgesichert sind. Es gelten die Bestimmungen der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO).

Teilnahmebedingungen

Als Teilnehmer erkläre ich, dass ich ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in den Medien ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen und die in meiner Anmeldung genannten Daten zur internen Verarbeitung gespeichert werden. Ich versichere, dass meine genannten Daten richtig sind. Mit meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden bin.
Den Anweisungen der durch den Veranstalter autorisierten Helfer ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Startgebühren ist nicht möglich.